Rechtsanwalt Christoph Lotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht (Verkehrsanwalt):
Schadensregulierung bei Verkehrsunfall (Schadensrecht/ Schadensersatz/ Verkehrsunfallschadensrecht/ Unfallschaden)
Verkehrsstrafrecht (Trunkenheitsfahrt/ Unfallflucht) und Ordnungswidrigkeitenrecht (Owi-Recht/ Bußgeld/ Bußgeldrecht/ Bußgeldbescheid/ Fahrverbot)
Autorecht (Kauf und Leasing von Neuwagen und Gebrauchtwagen/ Gewährleistung/ Mängelhaftung)
Königsallee 178a, 44799 Bochum, Telefon-Nr.: 02 34/4 52 42 10, Kontakt
Rechtsanwälte Böhmer und Lotz
Wir stehen Ihnen in allen Fragen im Bereich Verkehrsrecht mit Rat und Tat zur Seite.
Bei einem Verkehrsunfall ist in der Regel sofortige Beratung durch einen Rechtsanwalt erforderlich, damit Sie bei Ihrem Schadensersatz keine Rechtsnachteile erleiden. Darum erhalten Sie bei uns auf Wunsch noch am selben Tag einen Beratungstermin. Wir prüfen, ob und in welcher Höhe Ihnen ein Schadensersatzanspruch (Fahrzeugschaden, Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall. Mietwagenkosten, Schmerzensgeld, Haushaltsführungsschaden etc.) zusteht und ob Sie sich möglicherweise ein Mitverschulden oder die Betriebsgefahr Ihres Fahrzeugs anrechnen lassen müssen. Wir melden Ihren Verkehrsunfallschaden zwecks Schadensersatz dann sofort bei der gegnerischen Haftpflichtversicheurng an.
Wenn Sie jedoch bei Verkehrsunfall sich nicht sofort durch einen Rechtsanwalt beraten lassen, dann laufen Sie Gefahr, in den "Genuß" des Schadensmanagements der gegnerischen Haftpflichtversicherung zu kommen, das bedeutet für Sie häufig:
- evtl. Billigreparatur: Reparatur in einer Vertrauenswerkstatt der Versicherung
- kein unabhängiger Gutachter, der Ihren Fahrzeugschaden objektiv ermittelt (Wertminderung, Kosten einer Markenwerkstatt, überhöhter Restwert etc..)
- Kostenbeteiligung am Mietwagen
- Nachträgliche Zuzahlungen, weil die Versicherung Ihnen eine Mithaftung unterstellt
- keine Aufklärung über alle denkbaren Schadenspositionen etc.
Darum: Besser sofort zum Fachanwalt für Verkehrsrecht!
Anfahrt: http://www.ihr-weg-zum-recht.de
Anwaltskanzlei Böhmer & Lotz, Rechtsanwalt Christoph Lotz, Fachanwalt für Verkehrsrecht (Verkehrsanwalt), Königsallee 178a (ggü. Bomin-Haus der Bundesknappschaft), 44799 Bochum, Telefon-Nr.: 02 34/4 52 42 10, Fax-Nr.: 02 34/ 4 52 42 11, Kontakt